Der Weg zum Bedürfnis
Weg zum Bedürfnis und damit zur Waffenbesitzkarte für Sportschützen
(grün/gelb). Am Anfang steht das regelmäßige Training, diese bedeutet,
dass sie 1-mal im Monat oder 18-mal über das Jahr verteilt an einem
Training teilnehmen müssen.
Des Weiteren müssen sie an einem Sachkundelehrgang gem.
Waffengesetz mit staatlich anerkannter Prüfung teilnehmen. Diese bieten
wir an und würden uns freuen, mit Ihnen gemeinsam diesen wichtigen
Schritt zu gehen.
Nach einem Jahr des regelmäßigen Trainings im Verein können sie ihr
Bedürfnis beantragen. Das Bdürfnis beantragen sie bei ihrem
Vorsitzenden. Dieser reicht dieses mit seiner Stellungnahme an die
Landesverbandsebene weiter. Die Anträge sind in allen Verbänden
formalisiert und die Antragswege vorgeschrieben. Beim Ausfüllen helfen
ihnen andere Mitglieder und ihr Vereinsvorsitzender, Vorsitzende.
Mit dem Bedürfnis bestätigt der Verband, dass sie die beantragte Waffe
zum Training und zur erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen
benötigen. Daher können sie nur ein Bedürfnis erhalten für eine Waffe,
die in der Sportordnung in einer Disziplin genutzt wird.
Im ersten Jahr sollten sie bereits nach einem geeigneten, ggf. gebrauchten
Waffenschrank suchen. Wichtig dabei ist, dass sie für die Waffen, welche
sie erwerben wollen, auch die richtigen Aufbewahrungsbehältnisse
kaufen. Eine Übersicht, welche Waffen wie aufbewahrt werden müssen,
finden sie.